Für die vorgenannten Delikte ist die für den Beschuldigten 1 mildere Sanktion, die Geldstrafe, vorzuziehen. Weil für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zwingend eine Freiheitsstrafe auszusprechen sein wird – unter Verzicht auf eine zusätzliche Geldstrafe – und für die übrigen Delikte eine Geldstrafe auszusprechen ist, sind die Strafen mangels Gleichartigkeit kumulativ auszusprechen. In einem ersten Schritt ist damit eine Freiheitsstrafe auszufällen, da diese gesetzlich vorgesehen ist. In einem zweiten Schritt ist für sämtliche Delikte, bei welchen dies als