2496 ff.). Das Verfahren dauerte somit ab Anklageerhebung bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung über ein Jahr, allerdings waren drei Beschuldigte beteiligt, die Anklageschrift umfasste 24 Seiten (pag. 2051 ff.) und der Aktenumfang ist mit neun Bundesordnern sowie drei Bundesordnern edierter Akten als beträchtlich zu bezeichnen. Ferner gilt zu berücksichtigen, dass die Vorinstanz am 14. August 2020 eine Terminumfrage für die Ansetzung der Hauptverhandlung ab November 2020 führte (pag. 2309), die Rechtsvertretung des Beschuldigten 1 allerdings erst ab Januar 2021 zeitlich verfügbar war (pag.