auf dem Lenkrad des gestohlenen Fahrzeugs (pag. 504 ff.), welches im Tatzusammenhang mit den Einbruchdiebstählen zum Nachteil der G.________, der T.________ (Unternehmen) und der U.________(AG) stand (pag. 490). Die ersten Einvernahmen der drei Beschuldigten im Zusammenhang mit diesen Einbruchdiebstählen sowie jener zum Nachteil der AL.________(Verein), V.________, Y.________ und der AN.________(AG) fanden vom 6. bis am 9. Februar 2018 bzw. am 27. März 2018 statt (pag. 524 ff.; pag. 573 ff;