Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte 1 wurde am 26. Januar 2018 erstmalig zum Einbruchdiebstahl beim L.________(Verein) einvernommen (pag. 322 ff.), nachdem K.________ in seiner Einvernahme vom 27. September 2017 dessen Anwesenheit am Tatort zugegeben hatte (pag. 330). Die Übergabe der DNA-Spuren an das IRM zwecks Auswertung, welche letztlich ein positives Resultat betreffend der Beschuldigte 1 zu Tage brachte, fand kurze Zeit später, am 1. Februar 2018 statt (pag. 339 ff.). Gemäss Rapport des KTD vom 20. Oktober 2017 fanden sich die DNA-Spuren von F.________ auf dem Lenkrad des gestohlenen Fahrzeugs (pag.