25. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Die allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz zur Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung (Art. 49 Abs. 1 StGB) sind zutreffend. Darauf kann verwiesen werden (pag. 2766 f., S. 78 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Da die Kammer nicht an das Verschlechterungsverbot gebunden ist, können die Gesamtstrafen der