Betreffend die Schuldsprüche wegen Hehlerei, wegen Irreführung der Rechtspflege und Begünstigung sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, welche nach dem 1. Januar 2018 begangen wurden, ist neues Recht anzuwenden. Bei den Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen vom 1. Januar 2014 bis am 6. Februar 2018 sowie am 19. Juni 2018 und in der Zeit davor, handelt es sich um ein Dauerdelikt. Somit ist auch hier neues Recht anwendbar.