55 Betäubungsmittelgesetz, die der Beschuldigte 2 bis zum 31. Dezember 2017 beging. Da mit Blick auf die auszufällende Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe das neue Recht nicht milder ist, ist in Bezug auf diese Delikte bei der Strafzumessung das zur Tatbegehung geltende Recht, das StGB in seiner bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aStGB), anzuwenden.