22. Vorbemerkungen Gegenstand der nachfolgenden Strafzumessung bilden in Bezug auf den Beschuldigten 1 nebst den hiervor ausgesprochenen Schuldsprüchen wegen mehrfachen Diebstahls und des Versuchs dazu, der Sachbeschädigung und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz auch die rechtskräftigen Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls und Versuchs dazu, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum und der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (durch Entwendung eines Personenwagens zum Gebrauch) (Ziffern A.III.1.1., A.III.1.2.,