51 genbesitzes gemäss HUG/BEELI im Basler Kommentar, Art. 19 Rz. 569 und die restriktive Handhabung nach Albrecht in SKK [recte: Stämpflis Handkommentar] Art. 19 Rz. 68 verwiesen (pag. 3171 f.). 21.1.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin BD.________ führte im Rahmen ihrer Replik anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung demgegenüber aus, dass der Besitz, wie bei einem Versteck der Drogen, möglich sei. Es gebe viele derartige Fälle (pag. 3180). 21.2 Rechtliche Grundlagen Gemäss Art. 19 Abs. 1 Bst.