20. Sachbeschädigung zum Nachteil der U.________(AG) 20.1 Rechtliche Grundlagen zur Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 aStGB) Es kann abermals vollends auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2709, S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 20.2 Subsumtion Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass der Beschuldigte 1 mittels Körpergewalt auf der Nordseite der U.________(AG) ein Fenster aufdrückte, wodurch ein Sachschaden von rund CHF 1'000.00 verursacht wurde. Anders als die Verteidigung in ihrer Duplik vorbringt (pag. 3181), muss