2707 f., S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 19.3 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis verschaffte sich der Beschuldigte 1 vom 18. Juli 2017 bis 19. Juli 2017 gemeinsam mit K.________ und in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern, gewaltsam Zugang zur Buvette des L.________(Verein). Wie das Beweisergebnis gezeigt hat, bezog sich die Absicht auf einen Deliktsbetrag von mehr als CHF 300.00. Dass der Deliktsbetrag vorliegend mit ca. CHF 203.60 gering ausfiel, ist nicht dem Willen des Beschuldigten 1, sondern vielmehr dem Um-