So habe man gesehen, was man habe mitnehmen wollen, und dies habe eben nicht mehr als CHF 300.00 Wert gehabt. Der Strafantrag sei zurückgezogen worden, weshalb das Verfahren in diesem Punkt einzustellen bzw. der Beschuldigte freizusprechen sei (pag. 3169 f.). 19.2 Rechtliche Grundlagen zum Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB) und zur Geringfügigkeit (Art. 172ter StGB) Es kann wiederum auf die Ausführungen der Vorinstanz und Ziff. 17.1 hiervor verwiesen werden (pag. 2707 f., S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).