19. Diebstahl zum Nachteil des L.________(Verein) 19.1 Oberinstanzliche Vorbringen des Beschuldigten 1 Anlässlich des Parteivortrags führte die Verteidigung für den Beschuldigten 1 zusammengefasst aus, betreffend Art. 172ter StGB gebe es für den vorliegenden Anwendungsfall keine Rechtsprechung des Bundesgerichts. Denn ein Einbruchdiebstahl sei nicht das gleiche wie der Diebstahl eines Geldbeutels. So habe man gesehen, was man habe mitnehmen wollen, und dies habe eben nicht mehr als CHF 300.00 Wert gehabt.