Wie dargelegt wurde betreffend die AKS Ziffern A.1.3, B.1.3, C.1.3 (Diebstahl z.N. der U.________(AG)) vorbehalten, diese ebenfalls als versuchten Diebstahl zu würdigen (pag. 2499). In Anbetracht der gemachten Ausführungen sind die Voraussetzungen des versuchten Diebstahls auch bezüglich die Tathandlungen zum Nachteil der U.________(AG) gegeben.