_ berichtete denn auch vom Heroinhandel mit zwei am AG.________(Weg) wohnhaften Albanern. Als weiteres Indiz erachtet die Kammer die im Rahmen der Hausdurchsuchung am 31. Oktober 2018 im Zimmer des Beschuldigten 1 sichergestellte, grössere Menge Bargeld (CHF 1'750.00) und die albanischen Lek (pag. 1707). Diese Sicherstellungen sind deshalb beachtlich, da der Beschuldigte 1 zu dieser Zeit erwerbslos war, vom Sozialamt lebte und manchmal für Gartenarbeit von seiner Mutter etwas Geld erhielt (pag. 1454, Z. 97 f.).