Gemäss Anzeigerapport und Wahrnehmungsbericht hatte es sich um ein Kellerabteil gehandelt, welches über 3 Zugangstüren verfügte. Die eingetroffene Polizeipatrouille stellte gemäss Wahrnehmungsbericht vom 13. Juni 2018 fest, dass mit dem Schlüssel der Melderin der Zugang zur rechten Tür ermöglicht wurde. Die mittlere Tür sei von aussen mit einem Vorhängeschloss verschlossen gewesen. Ebenfalls sei die linke Tür verschlossen und von innen mit verschiedenen Gegenständen wie einem Regal, einem CD-Halter usw. versperrt gewesen (pag.