Ebenso wenig belaste ihn die im Rahmen der Hausdurchsuchung sichergestellte Waage, da darauf keine Drogenspuren gefunden worden seien. Wenn die Staatsanwaltschaft vorbringe, allfällige Kontakte des Beschuldigten 1 zu Albanern seien als Indiz für einen Drogenhandel zu deuten, so sei dem entgegen zu halten, dass der Beschuldigte im multikulturellen M.________(Ortschaft) lebe, und auch in M.________(Ortschaft) sei nicht jeder Albaner ein Drogendealer. Ebenso wenig deute darauf der Fund des Xanax und Marihuana hin, denn dies seien zu dieser Zeit Modedrogen gewesen.