Dies spreche ganz klar dafür, dass der Beschuldigte 1 selbst Drogen abgewogen, portioniert und in Minigrip abgepackt habe. Aus der Anklageschrift gehe weiter hervor, dass sämtliches Heroingemisch am gleichen Ort aufgefunden worden sei, wie auch die DNA-Spuren des Beschuldigten 1. Den Fotos sei ersichtlich, dass sämtliche Säckchen mit Drogen auf dem obersten Tablar des Kühlschranks aufbewahrt worden seien. Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass zwei Drogenhändler, die nicht miteinander den Handel betreiben, ihre Drogen am gleichen Ort auf dem obersten Tablar aufbewahren würden. Vielmehr würden