Vielmehr müssten sämtliche vorhandenen Beweise zusammengenommen und gesamthaft gewürdigt werden. Die Spuren des Beschuldigten 1 seien nicht nur auf zwei Minigrip im Kühlschrank, sondern auch auf zwei weiteren Minigrip festgestellt worden. Auf den sich in den Akten befindlichen Bildern vom Kellerraum sei ein Glastisch ersichtlich, auf dem sich Spuren von braunem Pulver auf dem Tisch, dem Löffel und Sieb befänden. Gestützt darauf sei davon auszugehen, dass das Heroingemisch dem grösseren Sack entnommen, abgewogen und in Minigrip verpackt worden sei.