Denn anders lässt sich die Beschädigung des Fensters und das konkrete Vorgehen nicht erklären: Aus dem Klubhaus wurden nicht nur die Kasse, sondern auch Messer entwendet, mithilfe derer die Kasse neben dem Fussballfeld schliesslich aufgebrochen und das Geld behändigt wurde. Der Sachverhalt gemäss Ziff. A.1.5. der Anklageschrift ist, wiederum mit Verweis auch auf die Erwägungen in Ziff. I.7.4. hiervor, erstellt.