Zu allem weiteren verweigert der Beschuldigte die Aussage. Die Schilderung von K.________ wonach sich der Beschuldigte beim Versuch, das Fenster zu öffnen, geschnitten habe und er ihn aufgefordert habe, draussen zu warten, weil er so betrunken gewesen sei, muss jedoch als reine Schutzbehauptung qualifiziert werden: Denn diese weicht diametral von den objektiven Beweismitteln ab, wonach Blutspuren vom Beschuldigten im Inneren des Clubhauses gefunden wurden. Sollte sich die Sachlage tatsächlich so zugetragen haben, dass der Beschuldigte