15. Vorwurf des Diebstahls zum Nachteil des L.________(Verein) 15.1 Oberinstanzliche Vorbringen des Beschuldigten 1 Namens und im Auftrag des Beschuldigten 1 brachte die Verteidigung im Wesentlichen vor, der Beschuldigte 1 sei mangels erstellen Anklagesachverhalts freizusprechen. So habe der Zeuge K.________ ausgesagt, dass er selbst den Diebstahl zu verantworten habe. Der Beschuldigte 1 sei dabei gewesen, habe aber nichts gemacht und nichts gestohlen (pag. 3169 f.). 15.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin BD.