38 Während bei den Einbruchdiebstählen in P.________(Ortschaft) neben den drei Beschuldigten auch noch K.________ dabei war, wurde von den Beschuldigten einheitlich dargelegt, dass dieser beim Einbruch in das Schrebergartenhaus nicht anwesend war. Aufgrund dieser personellen Konstellation sowie des zeitlichen Ablaufs ist es kaum möglich, dass der Einbruch in das Schrebergartenhaus in der gleichen Nacht wie die Einbrüche in die G.________, der T.________(Unternehmen) sowie der U.________(AG) stattgefunden hat.