Es ist nachvollziehbar, dass der Fokus der Ermittlungen nicht auf den Beschädigungen lag. Anders als die Verteidigung meint, lässt sich aus den fehlenden Aussagen hinsichtlich eines absichtlichen Sachschadens nicht ableiten, dass ein solcher nicht entstanden ist. Es wäre auch realitätsfremd, zu erwarten, dass dies die anderen Beteiligten hätten wahrnehmen müssen, bestand die Beschädigung doch nicht in einem Zersplittern, was mit einem gewissen Lärm oder gar mit einer Verletzung einhergegangen wäre, sondern einem Eindrücken mittels Körperkraft.