37 mit Körperkraft gegen das Fenster gedrückt (pag. 608, Z. 110 ff. und Z. 117) bzw. das Fenster sei offen gewesen und man habe es einfach aufdrücken können, ohne Gewalt anzuwenden (pag. 2542, Z. 18 f.). Er fand demnach nicht ein offenstehendes oder bereits beschädigtes Fenster vor, sondern musste auf dieses einen gewissen Druck ausüben, um sich Zugang zu verschaffen. Andererseits ergibt sich dieser Schluss aus den Feststellungen der Polizei, da sie die Sachbeschädigung kaum so aufgenommen hätte, wäre nichts dergleichen festgestellt worden.