520 ff.) heranzuziehen. Dem Deliktsblatt ist unter der Position «Schaden» zu entnehmen, dass ein Fensterrahmen beschädigt wurde und die Schadenshöhe CHF 1'000.00 betrug (pag. 518). Weiter ist im Anzeigerapport vom 12. Oktober 2017 das Tatvorgehen derart beschrieben, als nordseitig des Gebäudes ein Fenster mittels Körpergewalt aufgedrückt wurde und die unbekannte Täterschaft so in die Werkstatt gelangte (pag. 520) und wiederum die Beschädigung des Fensterrahmens festgehalten (pag. 521). Aus den Rapporten geht ferner hervor, dass die Polizei vor Ort gewesen war («Angetroffene Situation», «Anlässlich der Tatbestandsaufnahme stellten wir fest […]», vgl. pag.