11. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung und Beweismittel Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 2702 f., S. 14 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Vorinstanz hat die zahlreichen, im Zusammenhang mit den Geschehnissen vom 18. September 2017 bzw. 19. September 2017 stehenden Beweismittel vollzählig aufgelistet und deren Inhalt korrekt wiedergegeben, es kann darauf verwiesen werden (pag. 2705 bis 2706; pag. 2711; pag. 2713 bis pag. 2715; pag. 2718; pag. 2721; pag. 2723; pag. 2736 bis 2738;