___ (sep. Verfahren Jugendanwaltschaft) und in der Absicht sich unrechtmässig zu bereichern, in die Buvette des L.________(Verein) eingedrungen zu sein. Dabei soll er dort einen Posten Hartgeld im Wert von ca. CHF 30.00 und einen Posten Zigaretten im Wert von CHF 173.60 zur Aneignung weggenommen haben (Diebstahl, AKS Ziff. A.1.5). Zumal der Sportverein L.________(Verein) den Strafantrag zurückgezogen hat, wurde das Verfahren bezüglich die Vorwürfe der Sachbeschädigung sowie des Hausfriedensbruchs z.N. des Sportvereins L.________(Verein) (AKS Ziff. A.2.4, 3.4) eingestellt (vgl. hierzu Ziff. II.2).»