8. Vorbemerkungen Das vorliegende Strafverfahren betraf ursprünglich drei Beschuldigte. Wie bereits ausgeführt, zog die Generalstaatsanwaltschaft noch vor der neu angesetzten oberinstanzlichen Hauptverhandlung die Berufung gegen den vormaligen Beschuldigten F.________ zurück (vgl. Ziff. I.2. hiervor). Das Urteil der Vorinstanz, soweit