6. Widerrufsverfahren Vorliegend wurde dem Beschuldigten 2 im Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons X.________(Kanton) vom 18. September 2017 der bedingte Vollzug für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährt, wobei die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde. Zwischenzeitlich wurde bereits mit Urteil des Amtsgerichts AX.________(Ortschaft) vom 9. November 2021 der bedingte Vollzug widerrufen (vgl. pag. 3119), weshalb vorliegend das Widerrufsverfahren einzustellen ist.