Rechtsanwalt C.________ stellte und begründete für den Beschuldigten 1 in der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 3165 ff.; Hervorhebungen im Original): «I. Es sei die Rechtskraft betreffend der nicht angefochtenen Punkte des erstinstanzlichen Urteils, insbesondere betreffend a) die Verfahrenseinstellung wegen