4. Dem zuständigen Bundesamt sei vorzeitig die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils von D.________ (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 5. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienlichen Daten von D.________ (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienlicher Daten).»