19 1. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, unter Anrechnung der vorläufigen Festnahme von 2 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 2’250.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31.12.2019; 3. zur Bezahlung der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten. D. Weitere Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).