2. der Schuldsprüche wegen Diebstahls, Hehlerei, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Irreführung der Rechtspflege, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Aufbewahrung, Erwerb, Besitz und Anstaltentreffen zur Vermittlung sowie durch Besitz und Konsum gemäss Ziff. C.I.1-8 erstinstanzliches Urteilsdispositiv; 3. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) und der Verurteilung zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten