B.________ sei gestützt hierauf sowie gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche in Anwendung von Art. 22, 34, 42, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 106, 139 Ziff. 1, 144 Abs. 1, 186 StGB; Art. 94 Abs. 1 Bst. a SVG; Art. 19 Abs. 1 Bst. d und g i.V.m. Bst. c, 19a Ziff. 1 BetmG; Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 18 1. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 27 Tagen;