17 1. der Einstellungen wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Konsum-Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das SVG gemäss Ziff. A.I. erstinstanzliches Urteilsdispositiv; 2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht gemäss Ziff. A.ll. erstinstanzliches Urteilsdispositiv;