1. Einziehung der sichergestellten Drogen zur Vernichtung; 2. Einziehung der beschlagnahmten Waffen zur Vernichtung; 3. Einziehung der weiteren beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung; 4. Verwendung des bei B.________ beschlagnahmten Geldbetrags von CHF 1’805.57 zur teilweisen Deckung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten. B. B.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 15. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich