3185 ff.). Weitere Beweisanträge wurden nicht gestellt. 4. Anträge der Parteien Für die Generalstaatsanwaltschaft beantragte und begründete Staatsanwältin BD.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung Folgendes (pag. 3157 ff.; Hervorhebungen im Original): «A. Rechtskräftige weitere Verfügungen gemäss Ziff. D 1-4 erstinstanzliches Urteilsdispositiv Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 15. Januar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der weiteren Verfügungen betreffend