Das Verfahren gegen ihn wurde daraufhin am 27. April 2022 als durch Rückzug der Berufung erledigt abgeschrieben. Zugleich wurde die Rechtskraft des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 15. Januar 2021 betreffend F.________ festgestellt und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten betreffend F.________ sowie die Entschädigung des amtlichen Verteidigers, Rechtsanwalt H.________, bestimmt (pag. 3078 ff.). Mit Verfügung vom 29. April 2022 wurde die Berufungsverhandlung auf den 27. Juli 2022 angesetzt (pag. 3144 ff.). Als Folge des Rückzugs der Berufung betreffend F.___