2. Berufung und Anschlussberufung Mit Eingabe vom 27. Januar 2021 meldete die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland gegen dieses Urteil form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 2681). Die schriftliche Urteilsbegründung, datierend vom 21. Juni 2021 (pag. 2689 ff.), wurde den Parteien gleichentags zugestellt (pag. 2813 ff.). Die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft datiert vom 1. Juli 2021 und ging am 2. Juli 2021 form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 2835 ff.).