6. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienlichen Daten von B.________ (PCN-Nr. ________ und ________) erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienlicher Daten). 7. […] 8. […] 9. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von D.________ (PCN-Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).