Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1'000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 26'267.55 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 11'583.35). IV. Der D.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons X.________(Kanton) vom 18.09.2017 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 12 V.