3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 5. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wird verzichtet. 6. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11'108.35 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 16'159.20, insgesamt bestimmt auf CHF 27'267.55 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 12'583.35). [Aufschlüsselung der Verfahrenskosten]