1. wegen Widerhandlung gegen das SVG (unberechtigtes Verwenden eines Fahrrads), angeblich begangen in der Zeit vom 18.09.2017, ca. 18:30 Uhr, bis 19.09.2017, ca. 07:15 Uhr, zwischen M.________(Ortschaft) und P.________(Ortschaft) (Ziff. C 5.3 AKS); 2. wegen Widerhandlungen gegen das BetmG (Konsum), angeblich begangen in der Zeit vor dem 16.01.2018, in AC.________, M.________(Ortschaft)/AH.________(Ortschaft) und anderswo in der Schweiz, durch Konsum namentlich von Cannabis, Xanax, Codein, Amphetamine, Methamphetamine, Benzodiazepine, Heroin und Kokain; wird infolge Eintritt der Verjährung eingestellt,