7 W.________ zu schulden. Die Zivilklage wird insoweit als gegenstandslos geworden abgeschrieben. Soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 5. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden und keine Entschädigungen zugesprochen. B. I.-VII. [Rechtskräftiges Urteil betreffend F.________, vormals Beschuldigter 2] C. Die Gerichtspräsidentin erkennt: I. Das Strafverfahren gegen D.________