Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 5. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11'758.35 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 23'934.25, insgesamt bestimmt auf CHF 35'692.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 16'324.35).