von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht, angeblich begangen in der Zeit zwischen dem 28.05.2018 und dem 22.06.2018, in Q.________(Postleitzahl) M.________(Ortschaft), R.________ (Strasse) (Ziff. A. 6 AKS); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. B.________ wird schuldig erklärt: 1. des Diebstahls, mehrfach begangen und Versuch dazu (Deliktsbetrag total ca. CHF 822.60), begangen