4. wegen Widerhandlungen gegen das SVG (unberechtigtes Verwenden eines Fahrrads), angeblich begangen in der Zeit vom 18.09.2017, ca. 18:30 Uhr, bis 19.09.2017, ca. 07:15 Uhr, zwischen M.________(Ortschaft) und P.________ (Ortschaft) (Ziff. A. 5.2 AKS); wird infolge Eintritt der Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 3 II. B.________ wird freigesprochen: