4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger 1, v.d. Fürsprecherin D.________ - der Straf- und Zivilklägerin 2 - dem Strafkläger 1 - dem Strafkläger 2 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Motiv;