Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung von C.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 468.70. Es besteht keine Rück- und Nachzahlungspflicht. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Begründung Sicherheitshaft: